Kein Schulstart im August 2022 – wie geht es weiter?
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Kein Schulstart im August 2022 – wie geht es weiter?

Kein Schulstart im August 2022 – wie geht es weiter?

Entschuldigt, dass wir erst jetzt Stellung zum Stand der Genehmigung beziehen. Wir mussten uns erst selbst klar werden, was genau passiert sein mag, Gefühle verarbeiten und Formulierungen finden. Es folgt nun eine Zusammenfassung und teilweise eine Interpretation der Gründe, denn abschließend ist noch nicht geklärt, warum die Freie Schule Anhalt-Bitterfeld nicht eröffnen durfte.

  1. Das besondere pädagogische Interesse

Möchte man in Deutschland eine Grundschule gründen, so bedarf es – wenn man keine Bekenntnisschule (z.B. evangelische Grundschule) gründen möchte – die Anerkennung eines besonderen pädagogischen Interesses. Man muss als Antragsteller zeigen, dass für das pädagogische Konzept ein öffentliches Interesse besteht; dass die neue Schule der Entwicklung des Schulsystems insgesamt zugutekommt, indem sie neue Impulse für staatliche Schulen geben kann.

Da es eine Schule mit unserem Konzept in Sachsen-Anhalt noch nicht gibt und die pädagogischen Merkmale vergleichbarer Konzepte in anderen Bundesländern für eine Genehmigung ausreichen, gehen wir fest davon aus, dass ein besonderes pädagogisches Interesse festgestellt worden wäre, wenn das Bildungsministerium unseren Antrag auf ein besonderes pädagogisches Interesse geprüft hätte. Laut Akteneinsicht erfolgte dies aber nicht. Unsere Akte wurde vom Bildungsministerium an das Landesschulamt zur Entlastung zurückgegeben, da die Prüfung und Bewertung zur Feststellung eines besonderen pädagogischen Interesses nicht geboten seien, da der Antrag nicht genehmigungsfähig sei. Das Landesschulamt hatte unsere Akte an das Bildungsministerium gesandt, weil es der Meinung war, dass unter Auflagen genehmigt werden darf und unser Antrag genehmigungsfähig war.

  1. Zwei Behörden, vier Referate, viele Meinungen

Nicht nur Kinder, auch Erwachsene sind einzigartig. Sie besitzen einen unterschiedlichen Wissensstand, nehmen unterschiedliche Haltungen ein und haben in ihrem Leben unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Unser pädagogisches Konzept ist neu in Sachsen-Anhalt. Aus der Akteneinsicht wissen wir, dass die Bearbeiter aus vier Referaten in Landesschulamt und Bildungsministerium unterschiedlicher Meinung waren. Einzelne Konzeptpunkte und Antragsinhalte wurden diskutiert und wir nehmen an, dass sich die Bearbeiter mit der Thematik demokratischer  Schulen im Allgemeinen  beschäftigt haben. Eine Konzeptvorstellung in einer Präsentation für Landesschulamt und Bildungsministerium oder eine Diskussion der Bearbeiter mit dem Antragsteller sieht das Genehmigungsverfahren nicht vor. Der Antragsteller hat sein Konzept schriftlich detailliert darzulegen, sodass der Bearbeiter es nachvollziehen kann. Das Problem für uns als Antragsteller war, dass wir den Wissensstand, die Haltungen und die Erfahrungen der Bearbeiter nicht kannten. Wir haben versucht, die Balance zu schaffen zwischen einerseits einer ausführlichen, das Verständnis des Konzeptes ermöglichenden Beschreibung und andererseits einer Kompaktheit, welche an bekanntes Wissen anknüpft und sich auf wesentliche Merkmale des Konzeptes fokussiert. Es ist uns gelungen, unser Konzept für einige Bearbeiter nachvollziehbar darzustellen, scheinbar nicht für alle.

  1. Große Verantwortung und ein kleiner Verein

Wenn man sich in die Lage der Bearbeiter im Ministerium und Landesschulamt hineinversetzt, steht man vor der Aufgabe, eine Schule auf Genehmigung zu prüfen. Als Eltern wünschen wir uns, dass diese Prüfung gewissenhaft und gründlich erfolgt. Schließlich geben wir unser Bestes – unsere Kinder – in die neu gegründete Schule. Beantragt ein großer Bildungsträger die Gründung einer Schule, fällt es den Bearbeitern leichter, einzuschätzen, ob der Träger in der Lage ist, eine Schule zu gründen, zu organisieren und zu leiten. Ein großer Bildungsträger hat Erfahrung, Finanzpolster und stetig Mitarbeiter, die das Projekt voranbringen. Wollen kleine Vereine eine Schule gründen, kann es passieren, dass Einzelpersonen den Verein verlassen, Gründungen sich über Jahre hinziehen und vielleicht im Sande verlaufen.

Mit dem „großen Bruder“ Chemiepark und vielen Akteuren im Hintergrund hatte das Amt wohl nicht gerechnet. Das Gebäude bekam die Baugenehmigung und war pünktlich zum 29.07. bezugsfertig. Ein Schulstart am 25.08. wäre mit vereinten Kräften möglich gewesen. Auch haben wir alle zusammen die Finanzierung für die ersten drei Jahre sicherstellen und dem Landesschulamt nachweisen können. Wir hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die anderen Auflagen erfüllt, wenn wir die Genehmigung nach Prüfung des besonderen pädagogischen Interesses erhalten hätten und uns damit alle Auflagen mitgeteilt worden wären. Wir hätten den Schulstart schlussendlich vorbereitet und in Kürze eine Einschulungsfeier auf die Beine gestellt. Mit so viel Energie und Einsatzbereitschaft haben wir vielleicht die Erwartungen übertroffen.

Ende September findet ein Gespräch mit Bildungsministerium und Landesschulamt statt. Dort haben wir die Möglichkeit, unser Konzept zu präsentieren und direkt auf offene Fragen einzugehen. Außerdem werden wir uns in diesem Gespräch eine abschließende, verbindliche Mängelliste erbitten.

Wir möchten weiterhin mit euch in Verbindung bleiben. Einmal im Monat werden wir ein Treffen organisieren, sodass sich unsere Kinder und wir näher kennenlernen können.

Wer weiß, wofür es gut ist, den Schulstart verschieben zu müssen. Wir werden um Erfahrungen und Kompetenzen reicher sein. Und die Einweihungsparty wird um Einiges größer ausfallen.😉

Herzliche Grüße

Euer FSAB-Team