Baum der Bürgschaften 2023
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Baum der Bürgschaften 2023

Baum der Bürgschaften 2023

Update 21.07.2022: wir können dem Landesschulamt die gesicherte Finanzierung durch Alternativen nachweisen. Von den Alternativen möchten wir nicht Gebrauch machen, da sie für den Verein mit höheren Zinsen verbunden sind als das Darlehen der GLS-Bank. D.h.: ja, wir brauchen weiterhin Bürgschaften, aber der Schulstart ist davon nicht mehr abhängig und neue Bürgen können sich ganz entspannt auf unseren Veranstaltungen über uns, unser Projekt und die Bürgschaften informieren.

Herzlichen Dank an alle Bürgen, an alle, die unsere Suche nach Bürgen verbreitet haben, und an alle kreativen Blättergestalter!!! Ihr habt uns Kraft gegeben und euer Vertrauen hat uns die Alternative zur Sicherung der Finanzierung geschenkt.

DANKE!

Zur Überbrückung der Wartezeit, in der Freie Schulen keine finanzielle Unterstützung vom Land Sachsen-Anhalt erhalten, nimmt unser Verein einen Kredit bei der GLS-Bank auf. Diese bietet günstige Konditionen für gemeinnützige Projekte. Als Kreditsicherheit greift die Bank auf Bürgschaften zurück. Je mehr Menschen es gibt, die bewusst ein Vorhaben wollen und unterstützen, desto größer ist die Sicherheit, dass es seinen Idealen und Zielen treu bleibt – als auch den der Außenwelt gegenüber übernommenen Pflichten nachkommen kann.

Für das erste Schuljahr haben sich 68 Personen bereit erklärt, eine Bürgschaft zu übernehmen. Unseren individuellen und strahlenden Baum der Bürgschaften 2022 seht ihr hier.

In den meisten Bundesländern reicht die verbindliche Zusage der GLS-Bank als gesicherte Finanzierung für die Genehmigung aus. In Sachsen-Anhalt haben wir die Forderung erhalten, auch für das zweite und dritte Schuljahr die Bürgen bereits jetzt nachzuweisen. (SchifT-VO §2 (5) 8.) Andernfalls kann die Schule im August 2022 nicht starten. Und das, obwohl das Schulgebäude für uns derzeit renoviert und Ende Juli übergeben wird, die Kinder und Lernbegleiter in den Startlöchern stehen und das selbstbestimmte Lernen an der Freien Schule Anhalt-Bitterfeld zum Greifen nah ist!

Zum Nachweis der gesicherten Finanzierung für das Schuljahr 2023/24 greifen wir auf mehrere Mittel zurück: die Bürgschaften, weil dieses Finanzierungsmodell zum Wesen einer Freien Schule passt; Spenden, weil jeder Euro Eigenkapital nicht mit einer Bürgschaft abgedeckt werden muss; Nachrangdarlehen, damit auch juristische Personen oder natürliche Personen mit höherem Eigenkapital zum Gelingen der Freien Schule Anhalt-Bitterfeld beitragen können.

Bitte unterstützt uns mit einer Bürgschaft von 500 bis 3.000 Euro, indem ihr die Bereitschaftserklärung ausfüllt und uns per Mail an kontakt@freie-schule-anhalt-bitterfeld.de oder per Post zukommen lasst. Damit erklärt ihr euch bereit, im Juli 2023 eine Bürgschaft gegenüber der GLS-Bank für das Schuljahr 2023/24 zu übernehmen. Sollte die Schulgenehmigung nicht erteilt werden, würde es nicht zum Abschluss des Kreditvertrages kommen, ihr würdet die Bürgschaft nicht übernehmen und kein Risiko eingehen. Aber wir gehen natürlich von einem Start im August aus! Wenn du bereits eine Bereitschaftserklärung unterzeichnet hast, kannst du einen neuen Betrag wählen; die Summe darf 3.000 Euro aber nicht übersteigen. Wenn dies der Fall ist und du uns weiter finanziell unterstützen möchtest, informiere dich gern über Spenden und Nachrangdarlehen! Für eine begleitende finanzielle Unterstützung kannst du Vereinsmitglied werden oder über Amazon Smile und Bildungsspender beim Online-Einkauf Spenden generieren.

Während der drei Jahre Wartefrist zahlt der Trägerverein nur Zinsen auf den Kredit. Vom vierten bis zum zehnten Schuljahr wird der Kredit getilgt. Weitere Informationen erhaltet ihr in den nachfolgenden Dokumenten:

Stand 13.07.2022

(51,77 % der Finanzierung im zweiten Schuljahr ist über Bürgschaften, Nachrangdarlehen und Spenden abgesichert)